Ihre Meldepflicht

Als Mieter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Schimmel in der Wohnung umgehend Ihrem Vermieter zu melden (Meldepflicht).

Ihre Immobilienverwaltung bzw. Ihr Vermieter ist verpflichtet, den gemeldeten Schaden innert nützlicher Frist zu bearbeiten. Dazu können verschiedene Massnahmen gehören, beispielsweise eine Augenscheinnahme vor Ort, zusätzliche Informationen einholen, einen Gutachter beiziehen, Sofortmassnahmen einleiten oder Handwerker mit der Beurteilung und Behebung des Schimmelschadens beauftragen.

Wir empfehlen Ihnen, bei der Meldung Fotos des Schadens beizulegen. Teilen Sie der Immobilienverwaltung zudem mit, wann Ihnen der Schaden erstmals aufgefallen ist. Dokumentieren Sie Ihre Meldungen nach Möglichkeit schriftlich und mit Datum.

Kleine Schäden der BAG-Kategorie 0 (siehe Bundesamt für Gesundheit) können Sie gemäss der BAG-Publikation Schimmel in Wohnräumen selbst reinigen. Der Schaden muss jedoch in jedem Fall dem Vermieter gemeldet werden.

Was der Vermieter unternehmen muss

Ihre Immobilienverwaltung ist verpflichtet, den gemeldeten Schaden innert nützlicher Frist zu bearbeiten. Mögliche Massnahmen sind: Begehung vor Ort, Beizug eines Gutachters, Sofortmassnahmen oder Beauftragung eines Handwerkers.

Kleine Schäden der BAG-Kategorie 0 können Sie gemäss BAG-Publikation selbst reinigen – der Schaden muss trotzdem dem Vermieter gemeldet werden.

Was Sie als Mieter nicht dürfen

  • Keine Sanierungen, Messungen oder Abklärungen selbst veranlassen
  • Keine Handwerker auf eigene Rechnung beauftragen (Ausnahme: schriftliche Vereinbarung)
  • Keine Mietreduktion ohne rechtliche Grundlage und Absprache vornehmen

Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert

  • Zusätzliche Meldung per eingeschriebenem Brief mit Fristsetzung
  • Bei weiterhin ausbleibender Reaktion: Mieterverband oder Juristen kontaktieren
  • Dokumentieren Sie jeden Schritt sorgfältig mit Datum

Weiterführende Informationen: BAG – Vorsicht Schimmel

Unabhängige Beratung

«Sie dürfen Zielwärts GmbH als unabhängige Beratungsstelle gegenüber Ihrer Hausverwaltung angeben.»

Dieses Gerät gehört in jede Mietwohnung mit Schimmelrisiko: